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Smartwatch am Steuer — wird das teuer?

Smartwatch am Steuer
Smartwatch am Steuer ©bigstockphoto.com // Eva Marchenko // 369939910
Inhaltsverzeichnis: Smartwatch am Steuer — wird das teuer?

Jeder verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer sollte es mittlerweile verinnerlicht haben: Handy am Steuer — besser nicht! Die Zahlen sind erschreckend: Ganze 500 Verkehrstote durch Telefonnutzung pro Jahr rechnet die Verkehrssicherheits-Initiative „Be smart!“ auf ihrer Website vor.

Doch wie verhält es sich eigentlich bei Smartwatches wie Apple Watch, Fitbit und Co? Sind sie nicht ein ähnlich gefährlicher Ablenkungsfaktor? Und wird der Blick auf die Smartwatch am Steuer ebenso geahndet wie die Handynutzung? Wir gehen der Sache auf den Grund.

In Kürze

  • Die Straßenverkehrsordnung schränkt die Benutzung technischer Geräte stark ein — auch bei Smartwatches.
  • Im Zweifelsfall ist auch vom kurzen Blick aufs Display abzusehen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.
  • Wer, abgelenkt von einer Smartwatch, einen Unfall verursachtet, dem drohen 200 Euro Strafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Die Haftpflichtversicherung übernimmt in die Regel die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners.
  • Als Unfallverursacher handelt man grob fahrlässig. Ob die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt, hängt von den jeweiligen Konditionen ab.

Mit der Smartwatch im Straßenverkehr — Diese Regeln gelten.

Die Nutzung elektronischer Geräte ist durch §23 StVO recht eindeutig beschränkt. Auch wenn Smartwatches als noch junges Phänomen hier nicht explizit benannt sind, wird die Regelung auch auf deren Nutzung angewandt.

Entscheidend sind dabei die im Paragraphen genannten Nutzungszwecke der „Kommunikation, Information und Organisation“. Das bedeutet also: Wer die smarte Uhr tatsächlich wie eine Uhr benutzt — also kurz drauf schaut, um die Zeit abzulesen — muss keine Strafe befürchten. Wer hingegen E-Mails checkt, Kalorien zählt und vielleicht noch durch seine Urlaubsfotos scrollt, schon eher.

Hierzu lohnt es sich auch, §1 StVO noch einmal zu Gemüte zu führen: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Das „Wie“ macht also den Unterschied.

Smartwatch genutzt und Unfall verursacht. Was nun?

Wer abgelenkt durch eine Smartwatch beim Autofahren einen Unfall verursacht, muss mit Strafen rechnen. Derzeit sieht der Gesetzgeber dafür einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro vor. Für viele Autofahrer eine bittere Pille und neben der Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit sicherlich gute Gründe, sich nicht vom technischen Spielzeug ablenken zu lassen.

Unfall wegen Smartwatch am Steuer. Zahlt die Versicherung?

Klares Jein! In der Regel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden am anderen Fahrzeug — auch wenn der Verursacher durch seine Smartwatch abgelenkt war.

Für den Schaden an dessen Fahrzeug ist wiederum die Kaskoversicherung zuständig. Ob diese aber tatsächlich für entstandene Schäden aufkommt, ist wie so oft vom vereinbarten Tarif abhängig. Schließlich handelt es sich es sich bei dem Vergehen um grobe Fahrlässigkeit.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

  • Unfall kostenfrei melden: online oder telefonisch unter 0800 30 111 60
  • Kostenfreie Prüfung Ihres Unfalls durch einen Anwalt
  • Das Expertenteam leitet die faire Regulierung Ihres Falles in die Wege und sorgt für eine fachgerechte und verlässliche Abwicklung.
  • Sie profitieren von der bestmöglichen Entschädigung, die Ihnen zusteht.

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