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Gutachten oder Kostenvoranschlag – 750 € machen den Unterschied

Gutachten oder Kostenvoranschlag?
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Inhaltsverzeichnis: Gutachten oder Kostenvoranschlag – 750 € machen den Unterschied

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigte(r) das Recht, auf Kosten des Unfallverursachers ein Gutachten von einem unabhängigem Sachverständigen anfertigen zu lassen. Das Gutachten hat für Sie wesentliche Vorteile gegenüber einem durch die Werkstatt angefertigten Kostenvoranschlag. Das Recht nach § 249 Abs. 2. S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Gutachterkosten beim Schadensverursacher mit in Rechnung zu stellen, erfordert allerdings einige Voraussetzungen, z.B. eine Mindestschadenshöhe von ca. 750,- €. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wann ein Gutachten und wann ein Kostenvoranschlag die richtige Wahl für Sie ist.

In Kürze

  • Ein Kostenvoranschlag wird durch die Reparaturwerkstatt erstellt und listet die zu reparierenden Schäden als individuelle Kalkulation der jeweiligen Werkstatt auf. Der Kostenvoranschlag ist vor Gericht kein Beweismittel.
  • Ein Gutachten wird durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt und das Fahrzeug wird dabei im Detail begutachtet. Es werden auch Schadenspositionen aufgeführt, die in einem Kostenvoranschlag nicht zu finden sind. Das Gutachten erfüllt neben der Kostenkalkulation auch die Funktion der Beweissicherung und ist als Beweismittel vor Gericht geeignet.
  • Bei Bagatellschäden kleiner 750 € ist der Kostenvoranschlag die richtige Wahl.
  • Möchten Sie eine Wertminderung geltend machen, oder ist der Schaden insgesamt als teuer einzustufen, empfehlen wir Ihnen, ein Gutachten in Auftrag zu geben.
  • Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages und/oder Gutachten sind erstattungsfähig, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind.
  • Unsere Experten aus dem faire-Regulierung Netzwerk helfen Ihnen als Unfallgeschädigten kostenfrei weiter, wenn Sie sich unschlüssig sind, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten.

Kostenvoranschlag und Gutachten: Was bedeuten die Begriffe?

Um herauszufinden, ob für Sie ein Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag vorteilhaft ist, müssen Sie sich zunächst mit den beiden Begriffen „Kostenvoranschlag“ und „Gutachten“ vertraut machen.

Tipp

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € sollten Sie sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen.

Ein Kostenvoranschlag wird durch die Werkstatt erstellt. Hierzu wird die Schadenshöhe nach der Einschätzung und Preistableau der jeweiligen Werkstatteingeschätzt und die zu reparierenden Positionen werden aufgelistet. Deshalb ist jede Werkstatt verpflichtet ihre  Stundenverrechnungssätze im Kundenbereich auszuhängen.

Ein Gutachten hingegen ist aufwendiger zu erstellen. Ein Kfz-Gutachter schaut sich das Unfallfahrzeug im Detail an, dokumentiert auch Vorschäden, führt eine Plausibilitätsprüfung durch und dokumentiert für Sie auch Schadenspositionen, welche in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden.

Wieso brauche ich ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag?

Die Erstellung eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlages ist Voraussetzung dafür, dass Sie einen konkreten Betrag zum Fahrzeugschaden gegenüber der leistungspflichtigen Versicherung fordern können.

Wichtig

Um Ihren Schadensersatz korrekt beziffern zu können, ist es zwingend notwendig ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Auf eigene Faust die Schadenshöhe zu ermitteln, ist keine gute Idee, da die gegnerische Versicherung Ihre Zahlen sicher anzweifeln wird. Die Versicherung wird Ihnen dann einen Gutachter aus ihrem eigenen Netzwerk empfehlen, der dementsprechend der Versicherung verpflichtet ist.

In einer solchen Situation sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen, selbst einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Denn ein Gutachter, der von der Versicherung beauftragt worden ist, wird den Schaden regelmäßig eher zugunsten der Haftpflichtversicherung kalkulieren. Das heißt konkret: Weniger Geld für Sie als Geschädigten.

Unser Tipp: Für die Erstellung eines Gutachtens sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Im faire-Regulierung Netzwerk haben Sie Zugriff auf erprobt zuverlässige Sachverständige aller großen Sachverständigen-Organisationen Deutschlands. Der jeweilige Gutachter kann dann sogar bequem zu Ihnen nach Hause kommen. Das Recht einen unabhängigen Gutachter zu rufen besteht für Sie auch dann noch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat.

Gutachten oder Kostenvoranschlag: Das sind die Unterschiede

Ob ein Unfall-Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für Sie in Frage kommt, hängt von einigen Faktoren ab. Schauen wir uns diese mal im Detail an:

Der Kostenvoranschlag ist günstiger und wird mit weniger Detailgenauigkeit erstellt, als es die Anforderungen an ein Gutachten vorgeben. Problematisch ist hierbei jedoch, dass die Ansprüche, welche Ihnen daraus berechnet werden auch kleiner als marktüblich ausfallen können. Wenn beispielsweise die freie Werkstatt außerhalb der Großstadt mit sehr niedrigen Stundensätzen kalkuliert, wird der so ermittelte Betrag wohl nicht die Kosten einer Reparatur in Ihrer Markenwerkstatt vor Ort decken Auch ist der im Kostenvoranschlag angegebene Preis verbindlich. Tauchen im Zuge der Demontage bei der Reparatur vorab nicht kalkulierte Folgeschäden des Unfalls auf, können diese Mehrkosten ungedeckt auf Sie zurückfallen. Bei einem Gutachten wird in diesem Fall eine Nachbesichtigung mit einer sogenannten Reparaturerweiterung durch den Sachverständigen dokumentiert und der Anspruch gegenüber der leistungspflichtigen Versicherung entsprechend nach oben angepasst.

Gut zu wissen: Handelt es sich jedoch um einen Bagatellschaden, also unter ca. 750 Euro, ist der Kostenvoranschlag die richtige Wahl, da es wirtschaftlich nicht angemessen ist, bei einem recht geringen Schaden ein teures Gutachten in Auftrag zu geben. 750 Euro sind jedoch nicht als feste Summe zu verstehen. Wichtig ist, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden, der sich auf eine geringe Schadenssumme bei einem Sachschaden beläuft.  Als Orientierungswert für einen nicht bedeutenden Sachschaden geben einige Gerichte sogar eine Schadenssumme bis 1.300 Euro an. Sie kann jedoch bei jedem Gericht anders ausfallen. Ein Personenschaden schließt die Einstufung als Bagatellunfall immer aus.

Unser Tipp

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro sollten Sie sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen. Dieses muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Als Geschädigter werden Sie von den Kosten freigehalten, denn Sie werden als Teil Ihrer Schadenersatzansprüche nach § 249 BGB beim Verursacher mit in Rechnung gestellt. Sind Sie sich unsicher, ob ein Gutachten für Sie in Frage kommt, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Die Prüfung und Beratung leisten wir für Sie garantiert kostenfrei, bei Mandatserteilung regulieren wir kostenpflichtig gegen den Verursacher, der auch unsere Gebühr als zugelassener Rechtsdienstleister zu tragen hat.

Gutachten trotz Kostenvoranschlag

Liegt Ihnen bereits ein Kostenvoranschlag vor, können Sie ein Gutachten auch trotz Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Der größte Unterschied vom Kostenvoranschlag zum Gutachten besteht darin, dass das Risiko einer Ausdehnung der Kosten bei einem Gutachten auf Seiten des Sachverständigen bzw. der Werkstatt liegt. Falls sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben, so tragen Sie als Unfallgeschädigter kein finanzielles Risiko und sind sicherer. Entscheidend sind bei einer konkreten Abrechnung auf Basis eines Schadensgutachtens lediglich die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten laut Rechnung.

Darüber hinaus berücksichtigt ein professionelles Schadengutachten für Sie wertvolle Schadenspositionen – wie z.B. die Wertminderung – , die sich in einem Kostenvoranschlag nicht wiederfinden.

Beispielsweise sind das:

  • die Berücksichtigung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
  • die Beachtung einer Serien- und/oder Sonderausstattung bzw. Spezialumbauten
  • die Beachtung reparierter und nicht reparierter Vorschäden die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie eine etwaige Wertminderung und der Nutzungsausfall.

Wichtig: Nur ein Gutachten hat eine beweissichernde Funktion in einem möglichen Zivilprozess. Erscheinen Sie zum Gerichtstermin mit einem Kostenvoranschlag haben Sie deutlich schlechtere Karten. Häufig ist zum Zeitpunkt des Streites das Unfallfahrzeug schon verkauft oder gar verschrottet. Nur die zeitnah nach dem Unfall erfolgte Beweissicherung durch das Sachverständigengutachten kann Sie in dieser leider gar nicht so seltenen Situation retten.

Vor- und Nachteile des Kostenvoranschlags

Vorteile:

  • Handelt es sich auf den ersten Blick um einen Bagatellschaden, werden die Kosten eines Gutachters in der Regel nicht von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Der Kostenvorschlag hingegen schon.
  • Die Werkstatt verspricht mit ihrem Kostenvoranschlag verbindlich, zu diesem kalkulierten Preis zu reparieren. Das kann Ihnen eine preisliche Planungssicherheit geben

Nachteile:

  • Einige Schadenspositionen sind typischerweise in einem Kostenvoranschlag nicht eingerechnet, da hier nur die Kalkulation der Reparaturkosten aufgelistet werden. So wird zum Beispiel die Wertminderung nicht mit einbezogen.
  • Im Gegensatz zum Kfz-Gutachten gilt der Kostenvoranschlag nicht als Beweismittel bei ggf. nachfolgenden Uneinigkeiten
  • Treten im Zuge der Reparatur nicht aufgelistete Schäden, sogenannte Reparaturerweiterungen auf, müssen Sie diese im Zweifel selbst zahlen.

Vor- und Nachteile des Kfz-Gutachtens

Vorteile:

  • Die Wertminderung wird beim Gutachten mit eingerechnet.
  • Das Schadengutachten deckt umfänglich alle entstandenen Schäden am Fahrzeug auf, hierzu zählen auch mögliche entstehende Ausfallzeiten, die durch die Reparatur entstehen.
  • Werden im Rahmen der Reparatur weitere Unfallschäden am Fahrzeug entdeckt, trägt die Versicherung die Kosten hierfür, da das Prognoserisiko beim Kfz-Gutachter liegt.
  • Insbesondere bei Gerichtsprozessen dient das Gutachten auch als Schutz für Sie, denn es dokumentiert umfassend die Schäden am Fahrzeug.

Nachteile:

  • Bei geringen Schäden verstoßen Gutachterkosten gegen die Schadenminderungspflicht und werden dementsprechend bei offensichtlichen Bagatellschäden von der gegnerischen Versicherung zu Recht nicht bezahlt.
  • Sind sie teilweise oder gar ganz selbst schuld am Unfall, liegen die Kosten des Gutachters teilweise oder ganz bei Ihnen.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir von faire-Regulierung prüfen und beraten mit Ihnen, ob die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag für Sie richtig ist.

Der bewährte Ablauf für Sie im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
  • Unser erfahrenes Spezialistenteam prüft Ihren Fall sofort und bespricht mit Ihnen individuell das weitere Vorgehen.
  • Ihre Schadensregulierung wird mit allen erforderlichen Dokumenten aufbereitet, die benötigten Dienstleister wie Gutachter, Werkstatt & Co werden für Sie koordiniert und Sie werden bis zur abschließenden Auszahlung über jeden Regulierungsfortschritt auf dem Laufenden gehalten. Für smarte Nutzer geht das sogar über unser beliebtes KIS (Kunden-Informations-System)!

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