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Parkschaden melden – Das sollten Sie tun

Inhaltsverzeichnis: Parkschaden melden – Das sollten Sie tun

Eine freie Parklücke, welch ein Glück! Jetzt aber schnell!
Ups, war ich das? Eile, quengelnde Kids auf der Rückbank, schlechte Sicht, drängelnder Nachfolgeverkehr, Parklücke doch kleiner als gedacht, … die Gründe für ein missglücktes Einparken sind vielfältig. Im Eifer des Gefechts geht es schneller, als man denkt und Sie haben versehentlich ein parkendes Auto angefahren. Ein Parkschaden, also ein Unfall beim Ausparken oder Einparken, ist eine häufige Ursache für Schäden am Auto.

Glücklicherweise kommen bei einem normalen Parkrempler selten Personen zu Schaden. Trotzdem gibt es einige wichtige Schritte, die Sie nach einem Parkschaden dringend beachten müssen. Ganz egal, ob Verursacher oder Geschädigter: Ein Parkschaden ist immer eine Angelegenheit für die Versicherung. Was Sie beim Ausparken-Unfall oder einem anderem Parkschaden unbedingt tun müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Ich habe ein Auto angefahren – Was tun?

Auch wenn der Vorfall erstmal eine gehörige Portion Adrenalin ausschüttet, sollten Sie unbedingt Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren!

Immer wieder kommt es zu hektischen Reaktionen oder gar zur Fahrerflucht. Auch wenn es nur ein kleiner Kratzer ist, muss dieser gemeldet werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. 

Warten Sie als Schadensverursacher zunächst eine gewisse Zeit, sollte der Fahrzeugbesitzer gerade nicht anwesend sein. Natürlich müssen Sie nicht die Nacht auf dem Parkplatz verbringen. Eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten gilt jedoch als angemessen. Wenn Sie den Besitzer in dieser Zeit jedoch nicht antreffen, müssen Sie die Polizei rufen. Wir empfehlen dringend, damit nicht zu lange zu warten, da da die Beamten auch noch einige Zeit benötigen, um zum Unfallort zu gelangen.

Entfernen Sie sich aber auf keinen Fall einfach vom Unfallort, da Sie sich sonst unter Umständen wegen Fahrerflucht strafbar machen.

Beim Ausparken ist mir einer reingefahren – Wie geht es weiter?

Genauso häufig und genauso ärgerlich: Sie kehren zu Ihrem Fahrzeug zurück und sehen dann die böse Überraschung: Ihr Auto wurde angefahren, was tun? Ob ein kleiner Kratzer am Lack oder sogar eine Delle, jeder Schaden entstellt das eigene Auto und sorgt für Frust. Doch wie gehen Sie vor, damit der Schaden schnell und bestmöglich reguliert wird?

Bei einem Parkschaden am eigenen Fahrzeug gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten. Es kommt zum einen vor, dass Personen einen Schaden verursachen, diesen aber nicht bemerken. Andererseits können Sie Opfer einer Fahrerflucht werden. In diesem Fall fragen Sie unbedingt am Unfallort nach Zeugen! Mit ein wenig Glück sind die Mitarbeiter umliegender Geschäfte auf den Schädiger aufmerksam geworden. Bauarbeiter, Senioren und Taxi- und Busfahrer sind regelmäßig aussichtsreiche Anlaufstellen bei der Suche nach Zeugen.

In jedem Fall muss die Polizei unverzüglich informiert werden. Neben der polizeilichen Anzeige empfehlen wir Ihnen zusätzlich, alle Schäden genau festzuhalten.

Das A und O der späteren Beurteilung sind aussagefähige Fotos. Sie sollten sowohl die Schäden am Fahrzeug, als auch die Umgebung umfänglich dokumentieren. Es gilt die Regel: Lieber ein Bild zu viel als zu wenig.

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Fahrerflucht – Diese Strafen drohen

Ein absolutes Worstcase-Szenario: Ihr Auto steht mit einer großen Delle auf dem Parkplatz. Der Verursacher in Sicht? Fehlanzeige!

Doch die traurige Wahrheit ist: Fahrerflucht ist kein​ Kavaliersdelikt, sondern eine der häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Laut § 142 StGB handelt es sich bei dem Delikt um ein “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie ein anderes Fahrzeug nur touchiert oder schwerer beschädigt haben. Es droht neben Punkten in Flensburg eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Grundsätzlich ist für die Schwere der Strafe natürlich immer der Einzelfall entscheidend.

Warten Sie zwecks Austausch von Personen-​ und Versicherungsdaten also mindestens 30 Minuten auf den Geschädigten und verständigen Sie zusätzlich die Polizei.​

Reicht ein Zettel am Auto mit Handynummer?

Auch wenn man es oft sieht: Wird beim Ausparken ein Auto angefahren oder beim Einparken touchiert, ist ein Zettel mit der Handynummer an der Windschutzscheibe nicht ausreichend. Entfernen Sie sich anschließend vom Unfallort, begehen Sie Fahrerflucht. Denn der Zettel könnte von jemandem entfernt, durch Regen unlesbar oder auf andere Art nutzlos werden. Auf Nummer sicher gehen Sie nur, wenn Sie eine angemessene Zeit auf den Fahrer warten und die Polizei verständigen, wenn dieser nicht auftaucht.

Geparktes Auto angefahren – Versicherung zahlt?

Sie haben beispielsweise beim Ausparken ein Auto angefahren? Zuständige Versicherung ist hier Ihre eigene KFZ-Haftpflichtversicherung. Denn bei den von Ihnen selbst unabsichtlich verursachten Schäden gilt die einfache Unterteilung, dass Schäden am Eigentum von anderen – also dem Fahrzeug Ihres Unfallgegners – von Ihrer eigenen Haftpflicht zu decken sind. Die dabei oft auch am eigenen Fahrzeug entstehenden Schäden sind Sache Ihrer Vollkaskoversicherung oder eben Ihres eigenen Portemonnaies. 

Mein Auto wurde auf dem Parkplatz angefahren, wer zahlt?

Auf dem Parkplatz wurde mein Auto beschädigt, was tun? Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall hatten, ist grundsätzlich die Versicherung des Unfallgegners zuständig.

In dem Fall, dass Sie von einem anderen Verkehrsteilnehmer touchiert wurden – egal ob Fußgänger, Radfahrer, PKW- oder LKW-Fahrer- melden Sie den Fall am besten direkt hier:

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Der gesamte Prozess der Abwicklung mit der generischen Haftpflichtversicherung wird für Sie einfach und kostenneutral erledigt. Sie sind schnell wieder mobil und behalten den Kopf frei. Warten Sie damit nicht zu lange, denn einen Parkschaden nachträglich zu melden kann zum Verlust der Ansprüche führen.

Die bestmögliche Schadensmeldung – Schritt für Schritt im Überblick

Mein Auto wurde angefahren, was tun? Entdecken an Ihrem Fahrzeug ein Parkschaden, dann am besten schnell bei uns melden. Hier das sichere Verfahren im Überblick.

  • Ihnen entsteht ein Schaden infolge eines Parkschadens.
  • Sie melden uns den Vorfall online oder telefonisch kostenfrei unter 0800 30 111 60.
  • Unsere Experten melden sich umgehend zurück und besprechen den weiteren Ablauf mit Ihnen Punkt für Punkt.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie müssen sich nicht mehr mit Papierkram herumärgern.
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software aufbereitet.

FAQ

Nach Parkschaden - Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Die Frage "Wer zahlt Parkschaden bei Fahrerflucht?" stellt sich vielen Fahrern. Denn oft sind die Verursacher von Dellen und Kratzern auf dem Parkplatz bereits über alle Berge, bis man selbst den Schaden bemerkt. In diesem Fall greift die eigene Vollkaskoversicherung und übernimmt die Reparatur der Schäden. Die Teilkasko oder KFZ-Haftpflicht springt hier hingegen nicht ein. Das heißt, dass Geschädigte die Reparatur aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, wenn der Verursacher nicht auffindbar ist.

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Mein parkendes Auto wurde angefahren - was tun?

Ist der Verursacher noch am Unfallort, tauschen Sie mit ihm die Versicherungs- und persönlichen Daten aus und melden Sie den Schaden der gegnerischen Versicherung. Denn diese übernimmt hier die Regulierung. Ist der Verursacher hingegen getürmt und hat Fahrerflucht begangen, sollten Sie im Umkreis nach Zeugen suchen und die Polizei verständigen. 

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Was passiert, wenn ich ein parkendes Auto angefahren habe?

In diesem Fall bleiben Sie am Unfallort, warten Sie auf den Fahrer des beschädigten Autos und/oder rufen Sie die Polizei hinzu. Tauschen Sie Versicherungs- und persönliche Daten aus und melden Sie den Vorfall Ihrer Versicherung. Diese übernimmt dann die Regulierung der Schäden.

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Was mach ich wenn ich ein parkendes Auto angefahren habe?

Haben Sie beim Ein- oder Ausparken ein Auto beschädigt, sollten Sie unbedingt am Unfallort bleiben. Wenn der Fahrer des Fahrzeugs nach etwa 30 Minuten nicht erschienen ist, muss die Polizei gerufen werden. Ein Zettel mit der Handynummer reicht nicht aus. Entfernen Sie sich vom Unfallort, begehen Sie Fahrerflucht. Warten Sie also am besten auf den Fahrer oder die Polizei und tauschen Sie persönliche Daten und Versicherungsinformationen aus. Melden Sie den Unfall anschließend Ihrer Versicherung.  

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Kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei melden?

Auch wenn Sie sich nach einem Parkrempler unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, sollten Sie den Unfall dennoch der Polizei melden. Zwar stellt  das unerlaubte Entfernen bereits eine Fahrerflucht dar, das spätere Stellen kann sich jedoch strafmildernd auswirken. Allerdings sollten Sie hierfür nicht mehr als 24 Stunden vergehen lassen. 

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Ich habe Fahrerflucht begangen, zahlt die Versicherung?

Werden Sie als Verursacher des Parkschadens ermittelt, übernimmt dennoch Ihrer KFZ-Versicherung die Schadensregulierung. Allerdings kann diese von Ihnen einen Teil der Kosten zurückverlangen.

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Beim Ausparken ein Auto angefahren? Versicherung?

Bei einem durch Sie verursachten Parkschaden ist Ihre KFZ-Haftpflicht für die Regulierung zuständig. Tauschen Sie mit dem Fahrer des Wagens Ihre Daten aus und melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. 

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