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Kindersitze – Erstattung sicherstellen

Kindersitz nach Unfall
Kindersitz nach Unfall
Inhaltsverzeichnis: Kindersitze – Erstattung sicherstellen

Das Ende der Sommerferien ist in Sicht. Die Schulanfänger fiebern aufgeregt ihrem ersten Schultag entgegen, während die Eltern schon den sichersten Schulweg planen. Gerade in der ersten Zeit werden junge Schüler oft mit dem Auto zur Schule gefahren. Egal ob Fahrdienst oder privater PKW: Für Kinder bis zu 12 Jahren wird dringend zur Verwendung eines Kindersitzes geraten. Doch was passiert mit einem Kindersitz nach einem Unfall?

Kindersitz nach Unfall weiterverwenden oder ersetzen?

Es gilt der Grundsatz, dass keine verunfallten und gebrauchten Kindersitze benutzt werden sollten. Der Kindersitz ist ein Sicherheitsartikel, bei dem schon kleinste Verformungen oder Risse die vollumfängliche Schutzfunktion verringern. Nach einem Unfall ist es deshalb immer ratsam einen neuen Kindersitz zu kaufen. Jetzt stellt sich die Frage, wer trägt die Kosten?

Hier hat der ADAC aus unserer Sicht hilfreiches Material zum Thema Kindersitze zusammengestellt.

Anspruch auf neuen Kindersitz

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat dabei nicht nur das Recht auf die Erstattung der Reparaturkosten des Autos, sondern auch einen Anspruch auf einen neuen Kindersitz. Dass die Versicherung des Unfallgegners auch für einen neuen Kindersitz aufkommen muss, hat das OLG Koblenz am 12.12.2011, Az. 12 U 1059/10 entschieden. Aufgrund der Tatsache, dass der Nutzungsdauer eines Kindersitzes durch das Kindesalter und Gewicht eine absolute Grenze gesetzt sei, erwachse dem Geschädigten durch den Neuerwerb des Sitzes kein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil. Es ist allenfalls eine geringfügige Selbstbeteiligung des Geschädigten bei der Neuanschaffung eines Kindersitzes vorgesehen. 

Nicht nur der Kindersitz sondern auch andere Gegenstände wie Brille oder Smartphone sind beim Unfall kaputt gegangen? Im Artikel “Brille oder Smartphone nach Unfall kaputt. Was tun?” finden Sie dazu hilfreiche Tipps.

Ihnen als Geschädigter stehen nach einem Unfall nicht nur die Erstattung der Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungskosten eines Kindersitzes zu. Der mögliche Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall ist umfangreich und intransparent zu gleich. 

Deshalb helfen wir seit 2017 Verunfallten durch den Schadensregulierungs-Dschungel. Wie? Ganz einfach: Sie melden uns Ihren Unfall und die von uns geprüften und lizenzierten Experten aus dem faire-Regulierung-Netzwerk prüfen alle Ihre Ansprüche aus Ihrem Verkehrsunfall.
Als einen der besten Vorteile beschreiben die Nutzer des faire-Regulierung Portals die effiziente  Kommunikation mit allen am Schadensmanagement beteiligten Institutionen wie Versicherung, Gutachter, Polizei  & Co.

Das bedeutet für Sie minimaler Aufwand bei maximalem Durchblick und die gute Gewissheit, dass an alles gedacht wird.

Was müssen Sie beachten, um Ihre Erstattung sicherzustellen?

Wichtig ist, dass Sie dokumentieren, dass der Kindersitz während des Unfalls im Auto eingebaut war. Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wird, lassen Sie den Kindersitz im Unfallbericht aufnehmen. Da es nicht immer zwingend notwendig ist, die Polizei zu kontaktieren, ist es sinnvoll ausreichend Fotos vom Kindersitz zu machen. Dabei sollte zu sehen sein, dass der Sitz im Auto verbaut war und um welches Modell es sich handelt.

Allgemeine Hinweise für den Fall eines Unfalls finden Sie hier.

So gehen Sie für die Erstattung des Kindersitzes am besten vor

Wenn Sie selbst oder ein Bekannter davon betroffen sind, helfen wir Ihnen die Erstattung sicherzustellen. Sie melden uns hier Ihren Unfall in wenigen einfachen Schritten. Unmittelbar nach Eingang Ihrer unverbindlichen Anfrage meldet sich ein Experte telefonisch bei Ihnen und bespricht mit Ihnen das für Sie passende Vorgehen.

Sie haben eine schlechte Internetverbindung? Dann rufen Sie uns einfach direkt an. Über die kostenfreie Servicenummer 0800 – 30 111 60 erhalten Sie Zugang zu kompetenter Hilfe.

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