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Katze oder Hund überfahren? – Was Sie jetzt tun sollten

Inhaltsverzeichnis: Katze oder Hund überfahren? – Was Sie jetzt tun sollten

Verkehrsunfälle mit Haustieren wünscht sich wirklich niemand. Aber allein die Tatsache, dass in Deutschland 14,7 Millionen Katzen und 10,1 Millionen Hunde zuhause sind verdeutlicht: Diese Unglücke finden statt und stellen die Beteiligten vor besondere Herausforderungen.

Für den unglücklichen Fahrer stellen sich in dieser Schreckenssekunde gleich mehrere Fragen: Begehe ich Fahrerflucht, wenn ich nicht anhalte und dem Tier helfe? Hat der Besitzer des Tieres einen Anspruch gegen mich und wer muss den Schaden an meinem Fahrzeug zahlen?

Wir geben Ihnen in diesem Ratgeber Antworten auf genau diese Fragen und zeigen Ihnen wie Sie am besten bei einem Unfall mit einem Haustier reagieren sollten.

Kurz & Knapp:
  • Es besteht für Sie keine Pflicht bei einem Unfall mit einem Haustier anzuhalten. Dennoch empfehlen wir, nach dem Tier zu sehen, wenn Sie sich dadurch nicht in Gefahr begeben.
  • Sie sollten die Polizei unbedingt hinzuholen, wenn durch den Unfall Personen oder Sachen beschädigt wurden, es sich bei dem Tier um ein Wildtier handelt oder das Tier eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
  • Wenn Sie dem verletzten Haustier nicht helfen und einfach weiterfahren, begehen Sie zwar keine Fahrerflucht, könnten aber wegen Tierquälerei angezeigt werden.
  • Grundsätzlich haftet der Besitzer des Haustieres für den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug.
  • Wir von faire-Regulierung helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter und übernehmen Ihre Unfallregulierung 100% kostenfrei für Sie.

Muss man bei einem Unfall mit Hund oder Katze anhalten?

Eine Pflicht zum Anhalten bei einem Unfall mit einem Haustier besteht grundsätzlich nicht.

Wir empfehlen Ihnen jedoch aus Gesichtspunkten des Tierschutzes und dem Besitzer des Haustieres zuliebe anzuhalten und nachzuprüfen, ob das Tier bereits tot ist oder nur verletzt wurde.
Ist das Tier nur verletzt, besteht noch eine Chance es zu retten. Sie können dann den Tiernotdienst kontaktieren oder das verletzte Tier zum Tierarzt bringen.
Wenn Sie Glück haben, können sich auf Hinweise auf den Besitzer am Halsband befinden. Katzen sind auch häufig im Ohr mit einer Nummer gekennzeichnet, mit welcher der Tierarzt den Besitzer ausfindig machen kann.

Hinweis: Sollten Sie ein Haustier angefahren haben, denken Sie bitte auch an die Besitzer des Tieres. Die geliebten Vierbeiner zählen häufig wie ein weiteres Familienmitglied. Nicht zu wissen, was mit dem Tier passiert ist, ist ein wahrgewordener Albtraum.

Wie sollte man sich nach einem Unfall mit einem Haustier verhalten?

  1. Bewahren Sie Ruhe und halten Sie nahe der Unfallstelle an. Bremsen Sie nicht abrupt ab. Das könnte sowohl Sie als auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
  2. Schalten Sie den Warnblinker an und ziehen Sie Ihre Warnweste an. Anschließend sollten Sie Ihr Warndreieck aufstellen. Sollte die Straße stark befahren sein, steigen Sie nicht aus und rufen stattdessen lieber die Polizei hinzu.
  3. Fassen Sie das verletzte Tier nicht mit bloßen Händen an. Es könnte sich wehren und Sie verletzen oder gar Krankheiten übertragen.
  4. Alarmieren Sie bei einem verletzten Tier den Tiernotdienst oder bringen Sie das Tier zum nächsten Tierarzt. Beachten Sie dabei, das Tier nicht ohne geeignete Box oder Korb zu transportieren.
  5. „Erlösen“ Sie das Tier keinesfalls von seinem Leid. Diese Entscheidung darf nur ein Tierarzt treffen.
  6. Unser Tipp: Beachten Sie unbedingt die beschriebenen Schritte. Muss das Tier nämlich unnötig leiden, kann Ihnen unter Umständen Tierquälerei vorgeworfen werden und das kann Ihnen ein saftiges Bußgeld einbringen.

Wann sollte die Polizei gerufen werden?

Grundsätzlich besteht bei einem Haustierunfall keine Meldepflicht und Sie müssen auch nicht die Polizeibehörde kontaktieren. Die Polizei sollte nur dann zu Unfällen mit Tieren gerufen werden, wenn

  • Durch den Unfall Personen verletzt wurden,
  • Statt einem Haustier ein Wildtier überfahren wurde,
  • Das tote Tier eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt oder Sie es nicht von der Fahrbahn wegziehen können,
  • Sie sich nicht selbst um das verletzte Tier kümmern können,
  • Oder der Besitzer des Haustieres ermittelt werden soll, um Schadensersatzansprüche stellen zu können.

Begeht man Fahrerflucht, wenn man weiterfährt, ohne dem Tier zu helfen?

Auch wenn das seltsam klingen mag, gelten Tiere im rechtlichen Sinn als „Sachen“. Ein Igel, den niemand als Haustier hält, ist sogar eine „herrenlose Sache“. Dadurch kann man auch keine Fahrerflucht begehen, wenn man diesen Igel überfährt. 

Bei Haustieren ist das jedoch ein wenig anders. Zwar ist eine Katze auch eine „Sache“, aber sie ist nicht herrenlos, wenn sie ein Haustier ist. Auf den ersten Blick kann man jedoch nicht sehen, ob die Katze jemandem gehört. Halten Sie daher am besten an und kontaktieren Sie die Polizei. Zwar könnte man denken, dass Fahrerflucht vorliegt, wenn Sie die „Sache“ eines anderen (hier: das Haustier) beschädigen oder – im Falle des Überfahrens – zerstören. Das ist jedoch nicht der Fall. Da Haustiere einen Besitzer haben, fällt es in seinen Aufgabenbereich, dafür zu sorgen, dass seine Tiere keine Gefährdung für andere darstellen. Daher hat er im Fall eines Unfalls auch keinen Anspruch auf Entschädigung Ihnen gegenüber. 

Fahrerflucht begehen Sie also nicht, wenn Sie einen Igel oder eine Katze anfahren und weiterfahren, aber Sie könnten von einem Zeugen des Unfalls wegen Tierquälerei angezeigt werden, wenn Sie das angefahrene Tier sich selbst überlassen. 

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Hier können Sie mehr zu diesem Thema erfahren.

Wer haftet für den Schaden am Fahrzeug durch ein Haustier-Unfall?

Wird ein Verkehrsunfall durch ein Haustier verursacht, greift die so genannte „verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung“ des Besitzers des Haustieres gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Haustierbesitzer muss dann für den entstandenen Schaden aufkommen. 

Theoretisch klingt das ganz einfach, aber in der Praxis muss der Tierhalter ermittelt werden können, um den Anspruch durchzusetzen. Bei einem herrenlosen Streuner ist das zum Beispiel nicht möglich.

Unser Tipp: Rufen Sie bei Personen- oder Sachschäden die Polizei an und machen Sie auch selbst Fotos vom Unfallort und nach Möglichkeit auch vom Tier selbst. Suchen Sie nach entsprechenden Marken zum Besitzer des Tieres. Lassen sich äußerlich keine Hinweise finden, besteht immer noch die Chance, dass das Tier „gechipt“ ist, also einen RFID Transponder unterm Fell trägt, Standard ist dafür die linke Halsseite. Diese etwa reiskorngroßen Speicher können mit entsprechenden Lesegeräten von Tierärzten, Zoll und Polizei ausgelesen werden und liefern regelmäßig Auskunft, zu wem das Tier gehört.
Alternativ führt die Befragung von Anwohnern oft zu dem gesuchten Halter.

Hinweis: Bremsen Sie stark wegen einem Haustier auf der Straße ab und kommt es dadurch zu einem Auffahrunfall, zahlen Versicherungen oft nicht. Das teuer enden. Versicherungen unterscheiden nämlich, ob wegen einem Haustier oder einem Wildtier gebremst wird. Bei Haustieren und kleinen Tieren wie Igeln wird häufig argumentieret, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs einen höheren Stellenwert hat als die Unversehrtheit des Kleintieres. Bei einem Wildunfall ist das anders, da ein Aufprall mit einem Wildschwein oder Reh schwerwiegende Gefahren hat und Sie als Autofahrer ernsthaft verletzen kann.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

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