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Fahren ohne Versicherungsschutz – Diese Strafen drohen

Fahren ohne Versicherungsschutz
Fahren ohne Versicherungsschutz © Unsplash // Mubariz Mehdizadeh
Inhaltsverzeichnis: Fahren ohne Versicherungsschutz – Diese Strafen drohen

Jeder, der ein Fahrzeug bewegt, hat naturgemäß ein statistisches Risiko einen Unfall zu haben. Deshalb gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Ohne Nachweis einer gültigen Versicherung gibt es regulär nicht einmal die Zulassung. Aber was ist, wenn doch kein Versicherungsschutz besteht? Das Konto war nicht gedeckt, der Antrag ist schiefgegangen, die EVB war falsch, irgendwer hat gekündigt…  Wir klären Sie in diesem Ratgeberartikel über die Konsequenzen auf, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz fahren oder sogar damit verunfallen.

In Kürze
  • Alle Kraftfahrzeuge müssen gesetzlich in Deutschland haftpflichtversichert werden. Es ist eine Pflicht- und keine Wahlversicherung.
  • Sind Sie mit einem Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen unterwegs, begehen Sie eine Straftat und riskieren zumindest Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Bei einem Verkehrsunfall haftet in der Regel der Verursacher – auch bei einem nicht versicherten Fahrzeug.
  • Auch der Fahrzeughalter kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er andere Personen sein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz führen lässt. 

Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung wirklich eine Pflicht?

In Deutschland ist es für Sie als Fahrer verpflichtend, dass Ihr Fahrzeug mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist. Diese Pflicht ist im so genannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ – kurz: „Pflichtversicherungsgesetz“ – geregelt. Sie müssen daher eine Versicherungsprämie an einen Anbieter Ihrer Wahl zahlen, sind im Falle eines Verkehrsunfalls dafür mit der vereinbarten Versicherungssumme finanziell abgesichert. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden auf Seiten all jener anderer Verkehrsteilnehmer, die durch Ihr Verhalten unverschuldet in den Unfall geraten sind. Ihre eigenen Schäden können Sie bei Verschulden durch Voll- und Teilkaskoversicherungen absichern.

Wichtig

Fahren Sie ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, begehen Sie eine Straftat. Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter macht sich in der Regel strafbar.

Wann fahre ich ohne Versicherungsschutz?

Es gibt einige Situationen, in welchen Ihr Auto keinen Versicherungsschutz genießt. Dies kann beispielsweise auftreten, wenn:

  • der Übergang beim Wechsel Ihres Versicherungsanbieters lückenhaft ist oder die alte Versicherung gekündigt wurde und die neue Versicherung noch nicht aktiv ist,
  • noch keine Versicherung für das Kraftfahrzeug abgeschlossen wurde,
  • das Fahrzeug ein nicht zugelassenes oder ausländisches Kennzeichen hat,
  • die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden,
  • dem Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis entzogen wurde oder
  • die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.

Trifft mindestens einer dieser Punkte auf Sie zu, dann dürfen Sie unter keinen Umständen

  • auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Parkplätzen fahren,
  • Familienmitglieder oder Freunde mit Ihrem Wagen fahren lassen und
  • Ihren Wagen auch nicht umparken.

Selbst wenn Sie nur wenige Meter mit Ihrem Auto fahren, machen Sie sich des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar.

Unser Tipp

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug anmelden möchten, muss bereits ein Versicherungsschutz bestehen. Andernfalls erhalten Sie keine Zulassung.

Was passiert beim Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?

Verkehrsunfälle gehören naturgemäß zum Verkehrsgeschehen. Die aus einem Unfall resultierenden Schäden werden in Sach-, Vermögens und Personenschäden unterteilt. Während der klassische Sachschaden -die Delle im Blech- vergleichsweise übersichtlich und trivial erscheinen kann, ist spätestens bei Personenschäden, also Verletzungen an Leib oder sogar Leben die immense Wichtigkeit einer soliden finanziellen Rückendeckung erkennbar. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfälle erreichen sehr schnell sehr große Beträge. Fehlt in solchen Dimensionen der Versicherungsschutz steht der Geschädigte vor dem Nichts und der Verursacher vor der Insolvenz. Fährt der Unfallverursacher ohne Versicherungsschutz, handelt er immer fahrlässig – und läuft Gefahr, im Worst Case unbezahlbar hohe Schadenersatzsummen schultern zu müssen. Denn der Unfallverursacher wird zu Recht zur Kasse gebeten. Diese Form der Haftung nennt sich Verschuldenshaftung. Darüber hinaus würde er sich – abgesehen von etwaigen Vergehen oder Straftaten in der Unfallbegehung selbst – auch noch des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar machen.

Unser Tipp

Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und Ihr Unfallgegner keine Versicherung hat, wenden Sie sich direkt an faire-Regulierung, denn es wird eine Regulierung über spezielle gemeinnützige Hilfsorganisationen für Sie erforderlich.

Gut zu wissen: Sitzt nicht der Fahrzeughalter, sondern ein Familienmitglied oder eine andere Person am Steuer, kann es sein, dass der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird. Sie können nämlich aufgrund einer so genannten Gefährdungshaftung haften, da sie wissentlich eine andere Person Ihr Auto ohne Versicherungsschutz haben fahren lassen.

Achtung: Um beim Fahren ohne Versicherung erwischt zu werden, genügt schon ein Blitzer oder eine Verkehrskontrolle.

Welche Strafen drohen beim Autofahren ohne Versicherung?

Beim Fahren ohne Versicherung handelt es sich um eine Straftat. Sie können daher mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. In § 6 des Pflichtversicherungsgesetz steht, dass Sie mit sechs Monaten oder eine Geldstrafe bestraft werden können. Diese kann sich auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen.

Wichtig

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Wenn Sie Ihr Auto ohne Versicherungsschutz fahren, machen Sie sich auch dann strafbar, wenn Ihnen Ihr Fehlverhalten gar nicht bewusst ist.

Achtung: Ab 90 Tagessätzen gelten Sie auch als vorbestraft und bekommen einen Eintrag ins Führungszeugnis. Die Strafe kann noch deutlich höher werden, wenn Sie vorsätzlich ohne Versicherung fahren. Auch kann ein Fahrverbot und bis zu sechs Punkte in Flensburg auf Sie warten. Sollten Sie gleichzeitig Fahrer und Fahrzeughalter sein, kann Ihnen sogar ihr Fahrzeug entzogen werden. Sind Sie noch Fahranfänger und beispielsweise mit dem Auto der Eltern ohne Versicherungsschutz gefahren, kann sich Ihre Probezeit verlängern und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

Wie sieht es mit Roller, Mofa & Co. aus?

Das Pflichtversicherungsgesetz gilt auch für alle Krafträder und Kleinkrafträder. Ohne Versicherungsschutz dürfen Motorräder, Roller und Mofas nicht auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen fahren. Es drohen auch dieselben Strafen wie beim Autofahren ohne Versicherung.

E-Bikes und E-Scooter fallen übrigens nicht unter diese Regelung, da sie nicht als Kraftfahrzeuge bewertet werden.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und der Unfallverursacher hat keine Versicherung? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Das sichere Verfahren im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie werden bis zu Ihrer bestmöglichen Entschädigungsleistung begleitet.

Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.

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