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Was Sie über Kfz-Gutachter bei einem Verkehrsunfall wissen sollten

Anspruchsart Nr. 14: Der KFZ Gutachter
Anspruchsart Nr. 14: Der KFZ Gutachter
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Ein Gutachter ist ein amtlich geprüfter Sachverständiger, der den durch einen Unfall verursachten Schaden am Pkw prüft und bewertet.

Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung gestellten Sachverständigen zu akzeptieren. Man kann selbstständig einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl konsultieren und beauftragen. Das hat regelmäßig für Ihre Schadensregulierung Vorteile, da die von der Versicherung ausgewählten Gutachter nicht unabhängig sind und im Interesse der Versicherung handeln. Die entstehenden Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

Bei hoher Schadenssumme ist ein eigener Sachverständiger ratsam

Versicherungen bedienen sich gerne ihrer eigenen Sachverständigen. Diese verfassen Gutachten, die möglicherweise eine zu geringe Schadenssumme festlegen, damit der Versicherung weniger Kosten entstehen. Hier sollte man sich als Geschädigter im Klaren sein, dass ein eigener Gutachter die bessere Lösung ist. Insbesondere dann, wenn die Schadenssumme besonders hoch ist, da die Versicherung ihre Ausgaben gering halten möchte.

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