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Abschleppkosten nach Unfall – Wer zahlt und warum?

Abschleppkosten Unfall
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Inhaltsverzeichnis: Abschleppkosten nach Unfall – Wer zahlt und warum?

Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall so stark beschädigt und muss abgeschleppt werden. Das ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die Abschleppkosten nach einem Unfall zahlt und wie Sie Ihre Kosten schnell und unkompliziert geltend machen.

In Kürze

  • Die Abschleppkosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
  • Sie sollten Ihren Wagen in die nächstgelegene Werkstatt schleppen lassen (Schadensminderungspflicht).
  • Sie müssen keine Preise von Abschleppdiensten vergleichen.
  • Als Verursacher müssen Sie ohne Kaskoversicherung die Abschleppkosten selbst zahlen.

Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten nach einem Unfall

Grundlegend gilt: Der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für alle Schäden aufkommen. Er hat die Pflicht, den ursprünglichen Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen. Für Sie besteht nicht nur das Recht auf die Erstattung der Reparatur– und Mietwagenkosten, sondern auch auf die Erstattung der Abschleppkosten des Fahrzeugs.

Versicherungen möchten ihre Kosten in der Regel so gering wie möglich halten. Gerne kürzen sie deshalb Ansprüche, die Ihnen eigentlich zustehen. Da Abschleppkosten oftmals sehr hoch sind, setzen Versicherungen hier gerne den Rotstift an und zahlen nicht den gesamten Betrag aus.

Ihr Recht

Wer unmittelbar nach einem Unfall abgeschleppt wird, muss nicht vor der Beauftragung des Abschleppdienstes Preise vergleichen. Das heißt, dass auch wenn die Abschleppkosten hoch sind, die Versicherung Ihnen den gesamten Betrag der entstandenen Kosten für die Abschleppung zahlen muss.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Ansprüche auf Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall geltend machen können? Wir helfen Ihnen!

Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?

Im ersten Schritt muss die Schuldfrage geklärt werden. Haben Sie keine Schuld am Verkehrsunfall, kommt immer die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz auf. Nicht nur die Kostenerstattung für Reparatur und Mietwagen stehen Ihnen zu – sondern auch die Abschleppkosten nach dem Unfall.

Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall liegt die Zahllast bei Ihnen. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, werden die Abschleppkosten von dieser getragen. Wenn Sie keine Kaskoversicherung haben, bleiben Sie als Unfallverursacher selbst auf den Kosten sitzen.

Hinweise für eine Schadensregulierung bei Teilschuld finden Sie hier.

Abschleppen bis in die nächste Werkstatt nach einem Verkehrsunfall

Grundsätzlich besteht eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass auch als Geschädigter die Pflicht haben, die Kosten für die Schadensregulierung so gering wie möglich zu halten. In der Regel muss Ihr Auto also zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Es gibt natürlich Fälle, in denen die nächste Werkstatt nicht der günstigsten Variante entspricht.

Hier ein paar Beispiele:

  • Sie können Ihr Fahrzeug nur in einer Spezialwerkstatt reparieren lassen.
  • Sie müssen das Auto in Ihrer Vertragswerkstatt reparieren lassen, um Garantieansprüche nicht zu verlieren.
  • Die Werkstätten haben nicht geöffnet. Dann können Sie Ihr Fahrzeug beim Abschleppdienst zwischenparken.

Sie wissen nicht, ob die Versicherung in Ihrem Fall zahlen muss, dann lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen.

Erstattung der Abschleppkosten nach einem Unfall

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