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Schmerzensgeld nach Unfall – Wie viel steht mir zu?

Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ©iStock.com/AndreyPopov
Inhaltsverzeichnis: Schmerzensgeld nach Unfall – Wie viel steht mir zu?

Natürlich heilt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall keine Wunden. Allerdings hilft es dabei, den Unfall besser zu verarbeiten und die Unfallfolgen abzumildern. Um die geforderte Geldsumme auch zu erhalten, muss vieles beachtet werden. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, was genau Schmerzensgeld ist, mit wie viel Geld Sie nach einem Unfall mit Verletzung rechnen können und welche Voraussetzungen dieser Anspruch hat.

In Kürze
  • Wurden Sie bei einem unverschuldeten Unfall verletzt, steht Ihnen meist Schmerzensgeld zu.
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich anhand der entstandenen Verletzungen, der Schuldfrage und vielen weiteren Kriterien.
  • Zur Orientierung gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Mit ihrer Hilfe kann man grob abschätzen, wie hoch der Anspruch sein kann.
  • Für die Geltendmachung Ihres Anspruches ist wichtig, dass Sie beweisen können, dass Ihre Schmerzen Folge des Unfalls sind.

Was ist Schmerzensgeld?

Nach einem Unfall besteht der Sinn des Schmerzensgeldes darin, einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen zu schaffen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach kann infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann eine „billige Entschädigung“ in Geldwert gefordert werden.

Was ist eine „billige Entschädigung“?

Mit „billiger Entschädigung“ meint der Jurist nicht eine „günstige“ oder „niedrige” Entschädigung. Vielmehr soll das angemessene Schmerzensgeld immer anhand von passenden Kriterien berechnet werden. Die es sehr viele Kriterien in noch mehr Kombinationen zu bewerten gilt, ist es nicht einfach das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall genau zu beziffern. Schmerzensgeld ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Pauschale oder allgemeingültige Beträge gibt es nicht. „billig“ soll verdeutlichen, dass alle Umstände berücksichtigt werden, die den einzelnen Schadensfall prägen. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten also einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schäden bieten. Art und Ausmaß der unfallbedingten Beeinträchtigungen bestimmen dann die Höhe des Schmerzensgeldes.

Hinweis: Auch durch die Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes ist ein wirklicher Ausgleich immaterieller Schäden oft nicht möglich. Für schwere Verletzungen gibt es keinen Geldbetrag auf dieser Welt, der die oft lebenslangen Einschränkungen wirklich ausgleichen kann.

Ausgleichsfunktion beim Schmerzensgeld – Berechnung und Kriterien

Bei der Berechnung der Entschädigungssumme nutzen die Juristen zwei Funktionen. Zum einen die Ausgleichsfunktion und zum anderen die Genugtuungsfunktion.

Ausgleichsfunktion

Im Rahmen der Ausgleichsfunktion sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Schmerzintensität: Art der Schmerzen, Dauer der Schmerzeinwirkung, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit, Dauer und Grad der Beeinträchtigung z. B. durch das Tragen einer Halskrause
  • Eingriffsintensität: Operationen wiegen schwerer als bloße Prellungen. Schmerzensgeld kann man aber auch bei starken Prellungen nach einem Unfall bekommen.
  • Folgeschäden: Sind Folge- oder Dauerschäden vorhanden oder sehr wahrscheinlich, erhöht sich das Schmerzensgeld anhand der Beeinträchtigung. Es wird nicht zwischen organischen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden.

Genugtuungsfunktion

Im Rahmen der Genugtuungsfunktion sind diese Kriterien zu berücksichtigen:

  • Ausmaß des Verschuldens: Vorsätzliches, grob fahrlässiges oder erheblich fahrlässigeres Verhalten wiegt schwerer als  Nichtverschulden oder nur ein geringfügiger Verkehrsverstoß.
  • Regulierungsverzögerung: Bewusste und mutwillige Verzögerung der Schadensbeurteilung 

Vermögensverhältnisse: Eine wirtschaftlich bessere Position des Schädigers wird schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Wenn eine Versicherung für Schmerzensgeld nach einem Unfall seitens des Schädigers vorliegt, entfällt dessen persönliche Haftung.

Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?

In der Regel hat ein Geschädigter Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sind.

Um eine Schmerzensgeldforderung stellen zu können, müssen Sie folgende Merkmale nachweisen:

  • erhebliche Verletzungen 
  • durch den Unfall
  • aufgrund von fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Unfallgegeners

Diese Merkmale gelten bei einem unverschuldeten Unfall, also festgestellten Verschulden beim Unfallgegner, meistens als erfüllt. Haben Sie eine Mitschuld, können Sie ebenfalls Schmerzensgeld verlangen, allerdings reduziert sich die Summe, da Sie einen Mithaftungsanteil übernehmen müssen.

Wann habe ich keinen Schmerzensgeldanspruch bei einem Unfall mit Personenschaden?

Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen Sie kein Schmerzensgeld verlangen können: 

  • wenn Sie selbst schuld am Unfall waren
  • bei nur leichten Verletzungen (z. B. Schürfwunden, leichte Prellungen)
  • der Unfallverursacher ist jünger als 10 Jahre alt 
  • Schmerzensgeld für einen psychischen Schaden, wenn sie Angehöriger des Opfers sind 

Diese Kriterien sind aber nur als pauschale Orientierung zu verstehen. Gerichte können sich in der genauen Analyse des Einzelfalls auch anders entscheiden.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?

Diese Frage ist nur mit Betrachtung Ihres konkreten Einzelfalles sauber zu beantworten. Wir möchten Ihnen aber gerne eine erste Orientierung geben: Als grobe Richtwerte werden sogenannte Schmerzensgeldtabellen genutzt. Diese enthalten Urteile über Schmerzensgeldsummen, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten. Die höchsten Schmerzensgelder betrugen beispielsweise 600.000,00 Euro (Urteil OLG Jena, Az. 4 U 459/09) und 700.000,00 Euro (Vergleich OLG Frankfurt, Az. 14 U 99/11). Diese Summen sind aber nur ganz seltene Einzelfälle.  Im Durchschnitt liegt zum Beispiel das Schmerzensgeld bei Unfall mit Schleudertrauma bei ca. 600 €. Aber auch dieser Betrag kann deutlich geringer oder höher ausfallen.

Hinweis: Hier haben wir Ihnen ein paar Beispiele aus den verschiedenen Schmerzensgeldtabellen zusammengestellt. So können Sie eine grobe Orientierung gewinnen.

Wie wird Schmerzensgeld eingefordert?

Bei der Schmerzensgeldforderung muss der Geschädigte beweisen, dass er einen Schaden durch den Unfall erlitten hat. Der Nachweis erfolgt üblicherweise durch ein sogenanntes Sachverständigengutachten. Der Versicherer der Gegenseite kann zum Gegenbeweis auch ein Gegengutachten einholen.

Um nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld zu erhalten, müssen Sie aktiv werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

Außergerichtliches Vorgehen

Für eine außergerichtliche Schmerzensgeldforderung muss ein entsprechender Antrag an die Haftpflichtversicherung des Schädigers geschickt werden. Dem Antrag sollte eine Forderungsbegründung, eine Frist und Beweise für Ihre Verletzungen beinhalten. Die Versicherung wird daraufhin den Antrag prüfen und diesem stattgeben, ablehnen und Sie zu Verhandlungen einladen. Für die das außergerichtliche Vorgehen nutzen Sie am besten die tausendfach bewährte Expertise des faire-Regulierung Netzwerkes. Das Spezialwissen der Verkehrsrechtsexperten erzielt regelmäßig bessere Auszahlungen für unsere Kunden.

Zivilklage

Weigert sich die Haftpflichtversicherung der Schmerzensgeldforderung nachzukommen, steht Ihnen der Klageweg offen. Hierzu muss Ihre Klage frist- und formgerecht eingereicht werden. Auch hier helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Nach dem Prozess entscheidet das Gericht darüber, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht. Bei einem erfolgreichen Prozessausgang erhalten Sie Ihr Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld – Wie weise ich Verletzungen nach?

In beiden Verfahren muss im Detail nachweisen werden, welche Verletzungen Sie erlitten haben, dass diese Schäden eine direkte Unfallfolge sind und auch welche Folgeschäden sich daraus entwickelt haben. Protokollieren Sie dazu alle Arztbesuche, ambulante und stationäre Krankenhausaufenthalte und sonstige medizinischen Maßnahmen. 

Folgende Dokumente können hierbei helfen:

  • Polizeibericht und Arztbriefe
  • Aussagen von Zeugen
  • Zweitmeinungen und Expertengutachten
  • Übersicht sämtlicher Folgekosten
  • Krankenhausbescheinigungen
  • Fotodokumentationen von Verletzung und Heilungsverlauf

Schmerzensgeldtabelle

Auch wenn jeder Fall ein Einzelfall ist und stets einzeln geprüft wird, gibt es Sammlungen von Gerichtsurteilen um Fälle von Schmerzensgeld vergleichbar zu machen. 

Diese drei Tabellen werden gerne zu Rate gezogen:

  • Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMM-DAT von Rechtsanwalt Andreas Slizyk,
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle genannt),
  • Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle

Die Tabellen dienen hierbei jedoch nur als grobe Orientierungshilfe. Die Gerichte entscheiden immer im Einzelfall. Teils haben die Gerichte in Deutschland für ihren Gerichtsbezirk auch eigene Tabellen entwickelt, nach denen sie bei einem Autounfall Schmerzensgeld zuerkennen. Entscheidend ist daher auch sehr, welche Gründe und Beweise Sie vortragen.

Unsere Empfehlung

Um Schmerzensgeld einzufordern, empfehlen wir dringend, immer und so zeitig wie möglich einen ausgewiesenen Spezialisten zu beauftragen.

Beispielhaft haben wir Ihnen hier vier Fälle zur Orientierung aufgelistet:

Unfallhergang und FolgenHöhe SchmerzensgeldGericht/Urteil
Leichtes Schleudertrauma500 EuroOberlandesgericht Saarbrücken, Az. 3 U 144/03
Schleudertrauma 1. Grades mit chronifizierter Depressionen als Folge10.000 EuroOberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-1 U 159/14
Vorfahrtsverstoß führte u. a. zu einem Schleudertrauma und Schmerzverarbeitungsstörungen19.667,51 EuroLandgericht Essen
18 O 100/01 – 17.06.2004
Aufgrund eines fehlenden Warnhinweises stürzte ein Motorradfahrer in der Kurve und verletzte sich Hand und Knie4.000 EuroSchleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
7 U 143/14 – 18.06.2015

Schritte zur Schadensregulierung und Schmerzensgeld

Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und wurden dabei verletzt? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen.  
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten.  
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software aufbereitet  
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht  
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen  
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) einfach auf dem Handy auf dem Laufenden gehalten. 

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir holen das Beste aus Ihrem Schmerzensgeldanspruch raus, versprochen!

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