Abschleppkosten
Ihr Fahrzeug musste nach dem Unfall abgeschleppt werden und Sie sitzen auf der Rechnung? Wir kümmern uns darum!
SACHVERSTÄNDIGE DIESER ORGANISATIONEN STEHEN ZUR VERFÜGUNG:
Sie beschreiben uns einfach, schnell und sicher Ihren Verkehrsunfall über unser Online-Formular.
Über diese Plattform wird Ihre Unfallbeschreibung direkt in das Netzwerk der lizenzierten Verkehrsrechtsspezialisten platziert. Von dort bekommen wir binnen 24h eine erste Prüfung Ihrer Ansprüche zurückgespielt.
Diese stellen wir Ihnen garantiert kostenfrei zur Verfügung!
Die lizenzierten Spezialisten übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Versicherung und holen alle Ansprüche Ihres Schadensersatzes.
100% kostenlose und unverbindliche Prüfung
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich und oft mit großen Umständen und finanziellem Schaden verbunden. Unser Netzwerk sorgt dafür, dass Sie sowohl von Ihrer als auch der gegnerischen Versicherung den vollen Anspruch im Schadensfall erhalten.
Erfahrene Schadensregulierer aus unserem Netzwerk prüfen bis zu 16 Anspruchsarten für Sie und holen dabei durchschnittlich 420 € mehr für Sie heraus. Mindestens erhalten Sie jedoch eine 25€ Aufwandspauschale.
Die geprüften Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk beantworten Ihnen klar und einfach Ihre Fragen.
Und mit unserem ausgezeichneten KIS (Kundeninformationssystem) halten wir Sie in Echtzeit auf dem Laufenden.
Laut § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss der in einem Unfall entstandene Schaden so wiederhergestellt werden, dass der Geschädigte keinen Nachteil erleidet.
Die Regulierungsspezialisten unseres Netzwerkes verfügen über einen fundierten Erfahrungsschatz. Im Rahmen der Schadensregulierung prüfen sie unter anderem diese Anspruchsarten für Sie:
Wir haben Antworten!
Laut § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss bei einem unverschuldeten Unfall der entstandene Schaden vollständig und ohne Nachteil für den Geschädigten reguliert werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:
Reparaturen: Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten zu, dass sein Fahrzeug wieder instand gesetzt wird. Die Kosten können dabei über 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Das Besondere daran: Der Geschädigte kann sich die von einem Gutachter festgestellte Schadenssumme für eine fällige Reparatur auch auszahlen lassen, ohne dass er sein Auto dafür repariert. Liegen die Kosten für eine nötige Reparatur oder Instandsetzung über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für eine Anschaffung eines gleichwertigen PKW.
Erstattung bei Wertminderung: Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese Wertminderung wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte hat das Recht, diese einzufordern.
Erstattung der Heilungskosten: Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung der Heilungskosten durch die gegnerische Versicherung.
Schmerzensgeld: Ist der Geschädigte durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, hat er das Recht, Schadensersatz einzufordern.
Kosten für Rechtsanwälte: Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel dessen Kosten übernehmen.
Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs: Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.
Kosten für Sachverständige: Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur Schadensfeststellung beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Eine vollständige Regulierung Ihres Schadens beim gegnerischen Versicherer als Privatperson zu erreichen, ist nahezu nicht möglich. Versicherungen sind aufgrund Ihres Geschäftsmodells bestrebt, den Schaden möglichst klein zu regulieren, um somit mehr von der gezahlten Versicherungsprämie zu behalten.
Wir haben einerseits durch unser Netzwerk der lizensierten Verkehrsrechtexperten andere Mittel, Ihren Schadensersatz bei der gegnerischen Versicherung einzufordern. Andererseits verfügt dieser Verbund über einen großen Erfahrungsschatz, welche Ansprüche Sie einfordern können.
Neben den Ansprüchen, die Sie gegenüber der Versicherung haben, können so gleichzeitig auch die Ansprüche Ihrer Werkstatt gewahrt werden. Oft kommt es vor, dass Leistungen, die bereits von der Werkstatt erbracht wurden, nicht durch die Versicherung beglichen werden. Werkstätten erhalten so oft nur 70% der Kosten von der Versicherung zurück.
Nicht zuletzt bietet Ihnen das System der fairen-Regulierung jederzeit vollen Durchblick über den Stand Ihrer Regulierung. Ab dem Moment der Meldung bis zur Auszahlung des letzten Euros auf Ihr Konto. Einfach und transparent auf Ihrem Smartphone.
Im Rahmen des in § 249 BGB definierten Schadensersatz, ist die gegnerische
Versicherung aufgefordert, die Kosten für eine rechtliche Beratung und Begleitung zu begleichen. Diese Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und werden von den regulierenden Anwälten eingefordert. Das bedeutet für Sie einen erstklassigen Service ohne Kostenrisiko.
Nein, da Sie als unverschuldeter Unfallbeteiligter keinerlei Kosten zu erwarten haben.
Im Minimalfall erhalten Sie 25€ Aufwandspauschale von der gegnerischen Versicherung.
Sie schließen keine, über die Schadensregulierung hinauslaufenden, langfristigen Verträge ab.
*Durchschnittswerte der Faire-Regulierung Schadensregulierung. Abweichung je nach Unfallhergang, Fahrzeug & Schadenbild möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.
Wertminderung? Nutzungsausfall? Verbringungskosten? – im Falle eines Verkehrsunfalls ist man oft auf Unterstützung angewiesen.
Wir kümmern uns für Sie – von A wie Abschleppkosten bis Z wie Zulassung – um die bestmögliche Schadensregulierung.
Wir unterstützen die „Stiftung Wald für Sachsen“. Für jeden Kunden wandeln wir einen Teil unseres eigenen Geldes in Bäume um.
Als unaufgeregte und planvolle Macher, haben wir uns entschieden: Wir halten Ihnen als Unfallgeschädigten stets mit Hands-on-Mentalität den Rücken frei. Dafür bekommt unser Partner STIFTUNG WALD FÜR SACHSEN einen Teil unseres Umsatzes. Im Ergebnis wird Ihnen unbürokratisch geholfen und genauso geradlinig werden neue Bäume gepflanzt.
In nur wenigen Schritten ermitteln die erfahrenen Schadensregulierer aus unserem Netzwerk Ihre Ansprüche nach einem Autounfall.